Für alle Angebote und Verkäufe gelten die nachfolgenden Bedingungen, soweit nicht andere Vereinbarungen ausdrücklich schriftlich getroffen sind. Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für uns nur insoweit bindend, als sie unseren Verkaufsbedingungen nicht entgegenstehen oder von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Mündliche Vereinbarungen und Nebenabreden bleiben ohne unsere schriftliche Zustimmung unwirksam.
Angebote sind freibleibend, sofern eine Bindefrist nicht ausdrücklich erwähnt ist. Der Liefervertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Ändern sich während der Bindefrist die Angebote unserer Zulieferer, so gilt die Bindefrist als nicht vereinbart.
Lieferfristen gelten nur als Ungefähre. Wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse gehindert werden, die uns oder unsere Zulieferanten betreffen, und die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht hätten abwenden können, wie z.B. Krieg, Eingriffe von hoher Hand, innere Unruhen, Naturgewalten, Unfälle, Streiks, Aussperrungen oder sonstige Betriebsstörungen, so verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit. Sollte uns die Lieferung durch die Behinderung unmöglich oder unzumutbar werden, oder sollte einer oder mehrere Lieferanten wegen der Behinderung zurücktreten, so können wir frei von Ansprüchen vom Vertrag zurücktreten. Das gleiche Recht hat der Besteller, wenn ihm die Abnahme wegen der Verzögerung nicht zumutbar ist. Weitergehende Rechte des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Wird die Lieferung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert, so sind wir berechtigt, die durch die Lagerung entstandenen Kosten vom Kunden zu erheben und nach Ablauf einer dem Besteller mitgeteilten Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und/oder den Besteller mit verlängerter Frist zu beliefern. Je nach dem Umfang des Auftrages besteht das Recht zu Teillieferungen, Konstruktions- und Formänderungen bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, soweit der Kaufgegenstand in seiner Funktion nicht erheblich geändert wird und die Änderung für den Käufer zumutbar ist.
Die im Angebot enthaltenden Preise beinhalten die Lieferung ab Firma Siqens GmbH zzgl. Verpackung, Versand und Transportversicherung zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung gültigen Umsatzsteuer. Die Preise können geändert werden bei Bekanntgabe von Änderungswünschen durch den Besteller.
Alle Lieferungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse frei unserer Zahlstelle zu bezahlen. Teillieferungen, sowie nachträglich gelieferte Zusatzeinrichtungen werden jeweils gesondert in Rechnung gestellt und es gelten hierfür die vorerwähnten Zahlungsbedingungen. Wird die Lieferung auf Wunsch des Bestellers oder aufgrund fehlender räumlicher bzw. technischer Voraussetzungen vom Besteller verzögert, so erfolgt die Rechnungstellung bei Lieferbereitschaft. Kommt der Käufer mit Zahlungen in Rückstand, so kann der Verkäufer unbeschadet der Rechte aus Eigentum nach Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Verzugszinsen werden mit 8 Prozent p.a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet zuzüglich der Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einer Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist. Die Aufrechnung des Bestellers mit anderen als von uns umstrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers ist für alle möglichen Fälle ausgeschlossen. Bei Zweifeln an der Zahlungsunfähigkeit des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsrückstand können wir unbeachtet weitergehende Ansprüche für weitere Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen, sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen. In einem solchen Fall sind wir auch berechtigt, ohne jede Entschädigungspflicht, bei Aufrechterhaltung unserer Ansprüche auch aus Teillieferungen vom Liefervertrag zurückzutreten, wenn der Besteller nicht innerhalb einer gesetzten Frist ausreichende Sicherheiten leistet.
Eine Aufrechnung von unbestrittenen Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
Die Gefahr geht mit der Auslieferung des Liefergegenstandes durch uns auf den Besteller über. Das gleiche gilt auch für Teillieferungen und dann, wenn eine frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel, die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelnder Ausführung festgelegt werden, sind unverzüglich, spätestens 14 Tage nach dem Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Nach dieser Frist gilt die Lieferung als angenommen.
Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Die Gewähr geht nach unserer Wahl auf Instandsetzung oder Ersatz der beanstandeten Teile. Ersetzen wir beanstandete Teile, so fallen Letztere in unser Eigentum. Hat der Besteller oder ein Dritter Änderungen an der Kaufsache vorgenommen, erlischt jeglicher Anspruch auf Gewährleistung. Austausch von Komponenten ändert die ab Verkaufsdatum gültige Gewährleistungsfrist nicht.
Für Sachschäden haften wir nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Die Haftung für Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben davon unberührt.
Wir behalten uns an sämtlichen von uns gelieferten Kaufgegenständen das Eigentum vor, bis der Besteller sämtliche auf die künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auf einen etwaigen Kontokorrent-Saldo bezahlt hat. Etwaige Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur zahlungshalber, alle Spesen gehen zu Lasten des Bestellers und ohne unsere Verpflichtungen zur Wahrnehmung von Wechsel- und scheckmäßigen Rechten. Dementsprechend bleibt auch unser Eigentumsanspruch bis zur Einlösung des Wechsels oder Schecks bestehen. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung von Vertragsgegenständen nur dann berechtigt und ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die Forderung aus dem Veräußerungsvertrag auf den Verkäufer übergeht. Zu anderen Verfügungen über Vorbehaltsgegenständen ist der Besteller nicht berechtigt. Mit der vollen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen neben unserem Eigentum an Vorbehaltsgegenständen auch die abgetretenen Forderungen auf den Besteller über. Bei der Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsgegenstände mit anderen Waren steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu dem der anderen Materialien. Erlischt unser Eigentum durch die Verbindung oder Verarbeitung unserer Waren mit einer anderen Sache, so überträgt uns der Besteller schon jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des Rechnungswertes unserer Werte und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Weiterhin ist der Besteller verpflichtet uns von Verpfändung der Kaufgegenstände und/oder der abgetretenen Forderungen durch Dritte oder von sonstigen Ansprüchen die Dritte bezüglich der Kaufgegenstände erheben, unverzüglich schriftliche Mitteilung zu machen. Bei Pfändungen ist uns gleichzeitig eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und eine eidesstattliche Versicherung zu übersenden, aus der hervorgeht, dass der in den vorliegenden Bedingungen vereinbarte Eigentumsvorbehalt noch besteht und dass die gepfändeten Waren zu denjenigen gehören, die den hier vereinbarten Eigentumsvorbehalten unterliegen. Sind Forderungen gepfändet, so ist an Eidestatt zu versichern, dass es sich um Forderungen handelt, die aus dem Verkauf von Vorbehaltsgegenständen entstanden sind. Der Besteller ist verpflichtet auf unser Verlangen jederzeit Auskunft über den Verbleib der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Vorbehaltsgegenstände und über die aus dem Weiterverkauf entstandenen Forderungen zu erteilen. Die durch die Geltendmachung unserer Rechte entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 25 Prozent so werden wir insoweit auf schriftliches Verlangen des Bestellers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben
Unsere Waren sind in jedem Falle vom Umtausch ausgeschlossen. Sollte im Ausnahmefall eine Rücknahme der gelieferten Ware zwischen uns und dem Besteller vereinbart werden, so ist vom Besteller eine Wiedereinlagerungsgebühr, die unsere Verwaltungskosten abdeckt, in Höhe von mind. 20 Prozent, höchstens aber 50 Prozent des Rechnungsbetrages zu bezahlen.
a. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit des Vertrages unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entspricht.
b. Der Besteller darf seine Rechte aus diesem Vertrag nicht ohne unsere ausdrückliche Zustimmung auf Dritte übertragen.
c. Erfüllungsort ist München. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Scheck- und Wechselforderungen ist München. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach dem Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klage unbekannt ist.
d. Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anwendbar. Die Geltung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen.
e. Die Geschäftssprache ist deutsch.
Siqens GmbH | Landsberger Straße 318d | D-80687 München | Telefon: +49 (89) 4524463-0| E-Mail: kontakt@siqens.de | Handelsregister: Amtsgericht München | HR-Nr.: HRB 201201| USt-IdNr. DE287107883 | Vertretungsberechtigte Personen: Volker Harbusch